Wie der Feiertag bezahlt wird
Wie der Feiertag bezahlt wird, ist eine Frage, die viele Arbeitnehmer in Slowenien interessiert. Das Arbeitsrecht in unserem Land legt die Rechte der Arbeitnehmer bezüglich der Bezahlung für Feiertage klar fest.
Das Arbeitsverhältnisgesetz (ZDR-1) stellt den grundlegenden Rechtsakt dar, der diesen Bereich regelt. In Artikel 166 dieses Gesetzes ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für jene Feiertage und arbeitsfreien Tage hat, die gesetzlich festgelegt sind und an denen er sonst hätte arbeiten müssen.
Das Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage in der Republik Slowenien legt fest, welche Tage in Slowenien als Feiertage anerkannt sind. Dazu gehören staatliche Feiertage wie der Tag der Unabhängigkeit und Einheit (26. Dezember), der Staatsfeiertag (25. Juni), der Prešeren-Tag (8. Februar) und andere. Darüber hinaus sind gesetzlich auch arbeitsfreie Tage festgelegt, wie Neujahr, Ostermontag, der Tag der Arbeit, Weihnachten und andere.
Kollektivverträge enthalten oft zusätzliche Bestimmungen zur Bezahlung von Feiertagen. Diese Verträge, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen werden, können günstigere Bedingungen für Arbeitnehmer festlegen, als sie das Gesetz vorsieht. Arbeitnehmer müssen nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen kennen, sondern auch die Bestimmungen des Kollektivvertrags, der für ihre Branche gilt.
Das Recht auf Bezahlung für Feiertage gilt für alle Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags. Das bedeutet, dass sowohl unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer als auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für Feiertage haben, wenn sie an diesem Tag sonst hätten arbeiten müssen.
Berechnung der Entgeltfortzahlung für Feiertage
Wie wird der Feiertag in der Praxis bezahlt? Die Entgeltfortzahlung für einen Feiertag wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatslohns des Arbeitnehmers in den letzten drei Monaten berechnet. Das bedeutet, dass die Löhne der letzten drei Monate addiert und durch die Anzahl der Stunden geteilt werden, die der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum geleistet hat. So erhält man einen Stundensatz, der dann mit der Anzahl der Stunden multipliziert wird, die der Arbeitnehmer am Feiertag geleistet hätte, wenn dieser kein arbeitsfreier Tag gewesen wäre.
Für Arbeitnehmer mit Monatsgehalt ist die Berechnung etwas einfacher, da ihr Gehalt gleich bleibt, als ob sie alle Arbeitstage im Monat gearbeitet hätten, einschließlich der Feiertage. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer das volle Gehalt für den Monat mit dem Feiertag erhält, obwohl er am Feiertag nicht gearbeitet hat.
Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung für Feiertage müssen auch eventuelle Zuschläge berücksichtigt werden, die der Arbeitnehmer erhält. Diese Zuschläge werden in die Berechnungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung einbezogen, wenn sie dauerhaft sind oder wenn der Arbeitnehmer sie regelmäßig erhält. Zu solchen Zuschlägen gehören der Dienstalterszuschlag, der Zuschlag für besondere Arbeitsbedingungen und Ähnliches.
Die Entgeltfortzahlung für einen Feiertag darf nicht niedriger sein als der Mindestlohn, was bedeutet, dass, wenn die berechnete Entgeltfortzahlung niedriger wäre als der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens den Mindestlohn auszahlen muss.
Besonderheiten bei der Bezahlung von Feiertagen
Arbeitet ein Arbeitnehmer an einem Feiertag, hat er Anspruch auf einen Zuschlag für die Feiertagsarbeit. Dieser Zuschlag beträgt mindestens 100% des Stundenlohns des Arbeitnehmers, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer für die Arbeit an einem Feiertag eine doppelte Bezahlung erhält.
Der genaue Prozentsatz des Zuschlags kann im Tarifvertrag oder in einer internen Betriebsvereinbarung des Arbeitgebers festgelegt sein.
Für Arbeitnehmer, die im Schicht- oder Turnusdienst arbeiten, gelten besondere Regeln. Fällt ihre Arbeitszeit mit einem Feiertag zusammen, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag für die Feiertagsarbeit.
Fällt der Feiertag jedoch auf ihren planmäßigen freien Tag, haben sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für diesen Tag, da sie diesen Tag auch ohne Feiertag nicht gearbeitet hätten.
Auch die studentische Arbeit an Feiertagen ist eine Besonderheit. Studenten, die über eine studentische Arbeitsvermittlung tätig sind, haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für Feiertage, an denen sie nicht arbeiten.
Arbeiten sie jedoch an einem Feiertag, haben sie Anspruch auf einen Zuschlag für die Feiertagsarbeit, der im Preisverzeichnis der Studentenvermittlung festgelegt ist.
Selbstständige und Unternehmer unterliegen bei der Bezahlung von Feiertagen anderen Regeln. Da sie sich selbst ihr Gehalt auszahlen, haben sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung für Feiertage. Sie können sich jedoch eine Prämie oder einen Zuschlag für die Feiertagsarbeit auszahlen, wenn sie an diesem Tag arbeiten.
Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung für den Feiertag zu leisten, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag sonst hätte arbeiten müssen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der finanziellen Lage des Unternehmens oder anderen Umständen. Die Nichtzahlung der Entgeltfortzahlung für den Feiertag stellt einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht dar.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, Einsicht in die Lohnabrechnung zu nehmen, aus der ersichtlich sein muss, wie die Entgeltfortzahlung für den Feiertag berechnet wurde. Wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Entgeltfortzahlung nicht korrekt berechnet wurde, hat er das Recht, eine Erklärung vom Arbeitgeber zu verlangen und, falls erforderlich, seine Rechte über die zuständigen Institutionen geltend zu machen.
Die Arbeitsinspektion überwacht die Einhaltung des Arbeitsrechts, einschließlich der Bestimmungen zur Bezahlung von Feiertagen. Arbeitnehmer können Verstöße bei der Inspektion melden, die dem Arbeitgeber eine Geldstrafe auferlegen kann, wenn sie einen Verstoß feststellt.
Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Größe des Unternehmens und der Schwere des Verstoßes ab.
Kommt es zu einem Streit über die Bezahlung von Feiertagen, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber versuchen, den Streit durch Verhandlungen oder Mediation zu lösen. Ist dies nicht möglich, kann der Arbeitnehmer seine Rechte vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Die Frist für die Klageerhebung beträgt fünf Jahre ab dem Tag, an dem die Entgeltfortzahlung hätte geleistet werden müssen.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte bezüglich der Feiertagsbezahlung zu kennen. Es ist ratsam, die Bestimmungen des Tarifvertrags zu prüfen, der für ihre Branche gilt, da dieser günstigere Bestimmungen als das Gesetz enthalten kann.
Ebenso ist es nützlich, Lohnabrechnungen aufzubewahren, aus denen ersichtlich ist, wie die Lohnfortzahlung für den Feiertag berechnet wurde.
Arbeitgeber müssen auf die korrekte Abrechnung der Lohnfortzahlungen für Feiertage achten. Es ist ratsam, klare Regeln bezüglich der Feiertagsbezahlung in den internen Unternehmensvorschriften festzulegen. So können sie potenzielle Streitigkeiten mit Arbeitnehmern und Verstöße gegen das Arbeitsrecht vermeiden.
Wie der Feiertag bezahlt wird, hängt also von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Art der Beschäftigung, des Tarifvertrags und der internen Vorschriften des Arbeitgebers. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen und diese konsequent einhalten. Nur so kann eine gerechte Bezahlung für Feiertage gewährleistet und zu besseren Beziehungen am Arbeitsplatz beigetragen werden.
Im Falle von Unklarheiten bezüglich der Feiertagsbezahlung kann professionelle Hilfe unterstützen; Gewerkschaften, auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte und Rechtskliniken bieten nützliche Ratschläge und Unterstützung bei der Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte. Ebenso können nützliche Informationen auf den Websites des Ministeriums für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit sowie der Arbeitsinspektion gefunden werden.